Im Streit um die Privilegien der deutschen Apotheker entscheidet der Europäische Gerichtshofes (EuGH), dass das deutsche Apothekengesetz mit dem Europarecht vereinbar ist. Beim Streit ging es darum, dass große Ketten in Ihrer Niederlassungsfreiheit in Deutschland eingeschränkt sahen und diese vor dem Gericht einklagten.
Es wurde jedoch entschieden, dass diese Einschränkung gerechtfertigt sei, um eine qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung zu gewährleisten. Das so genannte Fremdbesitzverbot für Apotheken bedeutet, dass nur approbierte Apotheker eine Filiale in Deutschland betreiben dürfen. Und diese dürfen eine maximale Anzahl von 4 Filialen führen, was für große Ketten eine eher uninteressante Menge ist.
Zwar haben diese bereits einen kleine Ausweg aus der Situation gefunden, denn z.B. DocMorris betreibt bereits in Deutschland einige Filialen. Hierbei ist der Pharma Riese jedoch nur als Lizenzbetrieber involviert. Die Eigentümer müssen immer deutsche Apotheker sein, was das Ganze, um es in großem Stil zu betreiben sehr verkompliziert.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) ist mit dem Urteil zufrieden: “Das ist ein guter Tag für den Verbraucher- und Patientenschutz in Deutschland und Europa.” (Fritz Becker, Vorsitzender Deutscher Apothekerverband)
Die Drogeriemärkte wie Schlecker, Rossmann und Co. würden nur allzugern in den deutschen Apotheken Markt, sie würden ja bereits die nötigen Filialen besitzen. Auch andere Pharmahändler und Investoren aus dem Ausland stehen bereit, um in den lukrativen deutschen Markt der Arzneimittel und Medikamente einzusteigen.
Zunächst kann man das Urteil als Entscheidung für den Verbraucher- und Patientenschutz sehen, was es jedoch für den Wettbewerb für Folgen hat, bleibt abzuwarten.